FAQ
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hochwertige Anbieter. FAQ
Versicherungen /
Wer
ist der Antragsteller? Der
Antragsteller ist der sog. Versicherungsnehmer. Der Antragsteller resp.
Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der
Versicherungsgesellschaft und hat alle Rechte und Pflichten aus der
Versicherung. Der Antragsteller ist die Person, die den Antrag
unterzeichnet und ist in den meisten Fällen (jedoch nicht immer) mit
dem Beitragszahler identisch. Der Antragsteller
ist aber nicht immer mit 'der versicherten Person' und 'der
begünstigten Person' identisch. Diese Unterscheidung ist vor allem im
Bereich der Lebens- und Krankenversicherung wichtig.
'Die begünstigte Person' wird in der Police als 'Leistungsempfänger'
angegeben und hat einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung
der Police. 'Der Versicherte' ist die Person,
auf deren Leben, bzw. körperliche Unversehrtheit ein
Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Bitte
beachten Sie, dass der Antragsteller auch als eine Art "Besitzer" der
Police gilt. Das ist vor allem bei einer Scheidung relevant. Die
Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind personenbezogen, d.h. dass
nur der Antragsteller und eventuell seine Familienangehörige als
versicherte Personen gelten. Bei einer Scheidung erlischt der
Versicherungsschutz für eine der beiden Parteien. Was
versteht man unter einer Ausschlussklausel?
Die Ausschlussklausel wird auch AKL (Ausschlussklausel) oder
"Disclaimer" genannt. Mit solchen Klauseln werden individuelle
Vertragsbestimmungen reguliert, die sich von dem
Standard-Versicherungsfall unterscheiden oder diesen erweitern. Am
meisten wird der Ausschluss bestimmter Risikofälle (z.B. bei der
privaten Krankenversicherung der Ausschluss von Krankheiten, die vor
dem Vertragsabschluss angetreten sind) durch solche
Versicherungsbedingungen geltend gemacht. Wenn ein Versicherungsfall
eintritt, der in einer Ausschlussklausel aufgelistet wird, dann muss
die Versicherungsgesellschaft gar nichts oder nur einen Teil der
Versicherungsprämie zahlen. Darüber hinaus wird
in Ausschlussklauseln das Erheben von zusätzlichen Gebühren reguliert,
sowie der Prozentsatz einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Wir von tarifplus24.com, empfehlen Ihnen den Faktor "Ausschlussklausel"
nicht zu unterschätzen und diese gewissenhaft zu prüfen, denn viele
unfaire Versicherungen verstecken sämtliche Fallen in den
Randbestimmungen. Nur von neutralen
Versicherungsexperten, bekommen Sie eine unabhängige und
umfassende Beratung. Lassen Sie sich genau die unterschiedlichen
Ausschlussklauseln aufklären und welche Folgen für Sie im konkreten
Fall dadurch entstehen können.
Wie
hoch soll die Berufsunfähigkeitsrente sein?
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
(BU-Rente) hängt von der Höhe Ihrer durchschnittlichen monatlichen
Ausgaben ab. Summieren Sie zuerst die Einkünfte, die Ihnen bleiben,
wenn Sie Ihrer bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen könnten –
Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Einkünfte des Partners und sonstige
Einkünfte. Wenn Sie die Summe dieser Erträge von Ihrem bisherigen
Einkommen abziehen, erhalten Sie die Versorgungslücke, die mit der
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden muss. Eine
höhere Summe als die Versorgungslücke zu versichern ist sicherlich
sinnvoll. Bei einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit können die
monatlichen Ausgaben ins Unermessliche steigen – Medikamente, Pflege,
mehr Freizeit usw. Sie sollten jedoch bedenken, dass eine höhere Rente
auch höhere Beiträge mit sich bringt. Sie
sollten unbedingt beachten, dass für die BU-Rente weiterhin Steuer und
Krankenversicherungsbeiträge fällig sind. Die BU-Rente deckt nur den
Zeitraum bis zum Eintritt in die reguläre Rente im 60., beziehungsweise
im 65. Lebensjahr ab. Innerhalb dieses Zeitraums besteht ein
Inflationsrisiko, das nicht unterschätzt werden darf. Viele
Versicherungen bieten daher eine aktive BU-Rente an. Die
Versicherungsrente wird dann jährlich an die Inflation angepasst.
Mit unserem Vergleich finden Sie sekundenschnell das
passendste Angebot für eine optimale Vorsorge. Was
sollten Sie für eine unproblematische Schadensabwicklung bei der
Hausratversicherung beachten? Für
eine unproblematische Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung sollten
Sie die folgenden Punkte beachten:
Längere Abwesenheit (i.d.R. länger als 60 Tage) von Ihrem Haus müssen
Sie unbedingt bei dem Versicherer melden. Wenn Sie einen längeren
Urlaub machen oder sich auf eine Dienstreise begeben, sollten sie Ihre
Abwesenheit der Versicherung mitteilen. Es kann zu einer
Zahlungsverweigerung kommen, wenn Sie das nicht tun und in dieser Zeit
ein Schaden entstehen sollte. Jede eventuelle
Erhöhung der Gefahr oder Wertsteigerung muss der Versicherung umgehend
mitgeteilt werden. Selbst Baugerüste oder eine Bodenheizung stellen ein
erhöhtes Risikoprofil dar und ein neuer Parkettboden wird von vielen
Versicherern als eine Wertsteigerung betrachtet.
Die Rechnungen von besonders teuren Anschaffungen sollten Sie
aufbewahren. Manche Versicherer verlangen auch Photos von den
wertvollen Gegenständen. Diese sollten Sie am besten in einem
Bankschließfach aufbewahren, denn bei einem Brand können sie zerstört
werden. Besonders wichtig bei der
Hausratversicherung ist die genaue Festlegung der Versicherungssumme –
diese muss dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen. Deshalb ist
hier ein heikles Thema die Unterversicherung (siehe dazu
Unterversicherungsverzicht). Ab einer bestimmten Pauschalsumme pro
Quadratmeter (i.d.R. 500€ - 750€ pro m²) verzichten die Versicherer auf
Abzüge wegen einer Unterversicherung im Schadensfall. Sie sollten aber
trotzdem die Gefahr einer Unterversicherung möglichst vermeiden.
Deshalb ersetzt auch die Versicherung mit dieser pauschalen Summe die
genaue Auflistung des Gesamtbestandes Ihres Hausrats nicht. Wenn der
Wert Ihres gesamten Hausrats die Höhe der versicherten Summe
übersteigt, sollten Sie diese auf den korrekten Wert korrigieren. Nur
so können Sie sicher sein, dass Sie bei einem größeren Schaden gut und
ausreichend abgesichert sind. Worauf
sollte man bei der Wahl der Kfz-Versicherung achten?
Natürlich sind die günstigen Monatsbeiträge ein wichtiges
Kriterium bei der Wahl der KFZ-Versicherung,
aber auch nicht das einzige. Sie müssen unbedingt auch die Leistungen
im Auge behalten. Damit Sie sicher sind, dass Sie eine effektive Police
besitzen, sollten Sie vor allem eine Deckungssumme in maximaler Höhe
vereinbaren, d.h. dass Sachschäden bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro
ersetzt werden und Personenschäden mit bis zu 7,5 Mio. Euro versichert
sind. Eine wichtige Erweiterung des
Versicherungsschutzes ist die sog. "Mallorca-Police". Diese sichert Sie
dann ab, wenn Sie im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs
sind. Die Deckungssumme, mit der die Mallorca-Police aufkommt, wird
vorher mit dem Versicherer vereinbart. Suchen Sie nach
Kfz-Versicherungen, die die "Mallorca-Police" als Erweiterung des
bestehenden Versicherungsschutzes ohne einen Aufpreis anbieten!
Sie sollten sich auch danach erkundigen, welcher Beitragssatz
auf Sie nach einem eventuellen Unfall zukommen würde. Versicherungen
folgen nämlich ganz unterschiedliche Prinzipien bei der Rückstufung in
niedrigere Schadenfreiheitsklassen. Nicht allzu selten kommt es dazu,
dass Sie nach einem Schadenfall so tief abrutschen können, dass Sie
mehr als 10 Jahre brauchen, um in die alte Schadenfreiheitsklasse
wieder eingestuft zu werden. Fragen Sie auch
nach den sog. Rabattrettern. Diese treten dann ein, wenn Sie nach
jahrelanger Schadenfreiheit einen Unfall verursachen. Durch den
Rabattretter würden Sie weiterhin die alten Beiträge zahlen, obwohl Sie
mittlerweile in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft
wurden. Erst bei einem zweiten Unfall werden die Beiträge erhöht. Die
Rabattretter gibt es allerdings erst ab der Schadenfreiheitsklasse 25!
Von den vielen Deckungserweiterungen, die von den
Versicherungsgesellschaften angeboten werden, stellt der Schutzbrief
eine wirklich sinnvolle Option dar. Diese tritt bei Unfällen und Pannen
ein, solange Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind. Der Schutzbrief
übernimmt auch den Fahrzeugrücktransport, die Kosten für Pannenhilfe
und für die Bergung des Autos. Von einem leistungsstarken Schutzbrief
werden sogar die Kosten für Unterbringung und Rückholung von Kindern,
für einen Mietwagen oder für den notwendigen Ersatzteileversand
erstattet. Den Schutzbrief von der Versicherung brauchen Sie allerdings
nur wenn Sie keinen Automobilclub-Schutzbrief besitzen, da die
Leistungen identisch sind.
Nur nach einem unabhängigen Vergleich von Preisen und Leistungen der
verschiedenen Anbieter können Sie sicher sein, dass Sie einen
effektiven Schutz besitzen. Nutzen Sie jetzt den Vergleich von
tarifplus24.com und überzeugen Sie sich, dass der effektive
Versicherungsschutz nicht unbedingt teuer sein muss.
Was versteht man unter "außerordentliche Kündigung durch die
Versicherung"? Unter
"außerordentliche Kündigung" versteht man das vorzeitige Lösen eines
Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer oder den
Versicherungsnehmer. Dafür sollte aber ein besonderer Anlass vorliegen.
In der juristischen Praxis gelten z.B. die folgenden Fälle als Grund
für eine außerordentliche Kündigung: Zahlungsunfähigkeit des
Versicherungsnehmers, Nichtzahlung der Prämien, Obliegenheitsverletzung
nach Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer, vorsätzliche Täuschung
und Fälschungen. Vor allem bei Auto- und
Unfallversicherungen kündigen die Gesellschaften auch die Verträge von
Kunden auf, die zwei Versicherungsfälle gemeldet haben, also zwei
Fälle, bei denen die Versicherung zahlen musste. Allerdings gilt diese
Kündigung nicht als "außerordentlich", da das Recht auf vorzeitiges
Lösen des Vertrags aus diesem Grund der Versicherungsgesellschaft
zusteht. Was
sollte man bei der Kündigung der Versicherung beachten?
Hier erläutern wir Ihnen, wie und wann Sie die einzelnen
Versicherungstypen kündigen können. Die
allgemeine Regel lautet: Sachversicherungen können 3 Monate zur
nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden, bei der Kfz-Versicherung -
mind. 1 Monat zu der nächsten Hauptfälligkeit. Da es aber sehr viele
Ausnahmen und Sonderregeln gibt, erläutern wir die Kündigungsfristen
und -rechte für die gängigsten Versicherungen im Einzelnen.
Lebens- und Rentenversicherungen /
Berufsunfähigkeitsversicherungen Die
Vertragsauflösung muss zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres
erfolgen, wobei die Kündigungsfrist 3 Monate vor dem Ende des
Versicherungsjahres beträgt. Sie sollten allerdings beachten, dass vor
allem bei den Lebensversicherungen sich die Kündigung eigentlich nie
lohnt. Viel besser beraten sind Sie mit dem Verkauf der Police. Bei
einem Verkauf bleibt der Todesfallschutz erhalten und Sie bekommen eine
deutlich höhere Summe als bei der Kündigung. Sie
können sich auch direkt online ein Angebot für Ihre Lebensversicherung einholen.
Private
Krankenversicherungen Bei der privaten
Krankenversicherung bestehen zwei Möglichkeiten – der regulären und der
außerordentlichen Kündigung. Bei der regulären
Kündigung gelten je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche
Fristen – zum Ende des Kalender- oder des Versicherungsjahres. Mehr
Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Ihr außerordentliches Kündigungsrecht dürfen Sie nur bei
einer Beitragsanpassung (egal ob die Prämie angehoben oder gesenkt
wird) ausüben. Sie können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen
nach dem Erhalt des Informationsschreibens kündigen. Maßgeblich hierfür
ist der Eingang des Kündigungsbriefes bei der Versicherung.
KFZ-Versicherungen
Auch hier bestehen die Möglichkeiten der außerordentlichen und der
regulären Kündigung. Außerordentlich dürfen Sie
den bestehenden Versicherungsvertrag in den folgenden Fällen auflösen:
bei einer Prämienanpassung. Die Kündigungsfrist wird hier auf
einen Monat nach Eingang der Mitteilung festgelegt. Das gleiche gilt,
wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- und Regionalklassen
ändert. Nach einem Schadensfall. Der Wechsel der
Versicherung muss innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des
Schadens erfolgen. Nach einem Fahrzeugwechsel
können Sie Ihre Versicherung ganz einfach kündigen. Die Anmeldung des
Autos bei dem neuen Versicherer gilt automatisch als Kündigung des
bestehenden Vertrags. Regulär dürfen Sie die
bestehende Kfz-Police bis spätestens einen Monat zur nächsten
Hauptfälligkeit (zum Ende des Versicherungsjahres) beenden. Da in den
meisten Fällen das Versicherungsjahr mit dem Anfang des Kalenderjahres
übereinstimmt, sollte auch die Benachrichtigung zur Vertragsauflösung
bis zum 30. November des jeweiligen Jahres (Datum des Poststempels ist
maßgeblich) bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.
Unfallversicherungen
Unfallversicherungen können in der Regel nur zum Ende der gewählten
Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei mehrjähriger Laufzeit kann der
Vertrag nicht frühzeitig aufgelöst werden.
Spätestens drei Monate vor Ablauftermin muss die Kündigung bei der
Versicherung eingegangen sein, sonst verlängert sich der Vertrag
automatisch um ein Jahr. Hausratversicherung / Haftpflichtversicherung / Rechtsschutzversicherungen
Auch hier gilt die Kündigungsfrist von jeweils drei Monaten
vor dem Ablauftermin des Vertrages. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht für Sie hier nach einem Schadenfall.
Dieses gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherung den Schaden
anerkannt und beglichen hat. Wo
liegt der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter?
Die sog. Ausschließlichkeitsvetreter oder
Versicherungsvertreter dürfen als Handelsvertreter nur die Produkte
ihrer Gesellschaft verkaufen. Sie handeln ausschließlich im Interesse
dieser einen Gesellschaft und als Auftraggeber und Weisungsbefugter
gilt nur der Versicherer. Die Vertreter einer einzigen Gesellschaft
werden auch Generalagenten, Bezirkskommissare, Direktionsbeauftragte,
Hauptvertreter oder Versicherungsfachmann-/frau usw. genannt. Auch
viele Banken haben in den letzten Jahren feste Verträge mit bestimmten
Versicherungsgesellschaften geschlossen und handeln auch als
Versicherungsvertreter für ein Unternehmen. Von einem
Versicherungsvertreter können Sie in der Regel keine unabhängige
Beratung erwarten. Als einzige Ausnahme hierbei gelten einige
konzernunabhängige Banken.
Im Gegensatz dazu sind die Makler (auch Finanzdienstleister,
Assekuranzmakler oder Versicherungsmakler genannt) an kein
Versicherungsunternehmen gebunden und beraten den Kunden deshalb
unabhängig und ungezwungen. Als Auftraggeber gilt ausschließlich der
Kunde und seine kompetente und vollständige Beratung soll einzige
Priorität sein. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers wird sogar
vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Der Makler muss kaufmännisch
ausgebildet sein und darf nicht gleichzeitig als Versicherungsvertreter
tätig sein. Ihre Beratung soll auch von der Provisionshöhe unabhängig
erfolgen. Die Makler arbeiten in der Regel selbstständig oder im
Auftrag von einem Finanzdienstleister. Wie
werden die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung berechnet?
Vor allem sollte es klar sein, dass die zwei
Versicherungsarten – gesetzlich und privat - nach zwei ganz
unterschiedlichen Prinzipien funktionieren. Die Beiträge der
gesetzlichen Kassen werden nach dem Einkommen jedes einzelnen Mitglieds
berechnet. Bei der privaten Krankenversicherung
sieht es ganz anders aus. Die Beiträge werden hier nicht nach dem
Einkommen, sondern nach dem Alter und dem allgemeinen Gesundheitsstand
berechnet. Bevor Sie sich privat versichern dürfen, müssen Sie deshalb
einen detaillierten Fragebogen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitsprofil
ausfüllen. Manche Versicherungen veranlassen sogar einen umfassenden
Gesundheits-Check, bevor Sie jemanden versichern.
Neben Faktoren wie Risikoprofil, Alter, Geschlecht, gesamtes
Gesundheitsbild und etwaige Vorerkrankungen sind für die
Beitragsberechnung auch die Wünsche des Neukunden von Belang.
Leistungen wie Chefarztbehandlung, Unterbringung in Einbettzimmer und
die freie Krankenhauswahl bringen auch höhere Beiträge mit sich.
Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist es,
dass man von den Beiträgen durch Selbstbeteiligung oder durch sparsame
Verwendung des Gesundheitsangebotes sparen kann. Wenn Sie im Vorjahr
nur selten zum Arzt gegangen sind, bekommen Sie einen Teil der Beiträge
zurück. Unser Tipp: Gerade weil die Beiträge der
privaten Krankenversicherung nicht an das Einkommen gebunden sind, ist
es besonders wichtig, dass man als Kranken-Vollversicherter zwischen 21
und 60 Jahren einen Zuschlag von 10% für die Altersbeitragssicherung
zahlt. Damit wird auch gewährleistet, dass mit dem 65. Lebensalter die
Beiträge stabil bleiben und nicht ins Unermessliche steigen.
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