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FAQ  Versicherungen /


Wer ist der Antragsteller?

Der Antragsteller ist der sog. Versicherungsnehmer. Der Antragsteller resp. Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat alle Rechte und Pflichten aus der Versicherung. Der Antragsteller ist die Person, die den Antrag unterzeichnet und ist in den meisten Fällen (jedoch nicht immer) mit dem Beitragszahler identisch.

Der Antragsteller ist aber nicht immer mit 'der versicherten Person' und 'der begünstigten Person' identisch. Diese Unterscheidung ist vor allem im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung wichtig.

'Die begünstigte Person' wird in der Police als 'Leistungsempfänger' angegeben und hat einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung der Police.

'Der Versicherte' ist die Person, auf deren Leben, bzw. körperliche Unversehrtheit ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller auch als eine Art "Besitzer" der Police gilt. Das ist vor allem bei einer Scheidung relevant. Die Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind personenbezogen, d.h. dass nur der Antragsteller und eventuell seine Familienangehörige als versicherte Personen gelten. Bei einer Scheidung erlischt der Versicherungsschutz für eine der beiden Parteien.


Was versteht man unter einer Ausschlussklausel?

Die Ausschlussklausel wird auch AKL (Ausschlussklausel) oder "Disclaimer" genannt. Mit solchen Klauseln werden individuelle Vertragsbestimmungen reguliert, die sich von dem Standard-Versicherungsfall unterscheiden oder diesen erweitern. Am meisten wird der Ausschluss bestimmter Risikofälle (z.B. bei der privaten Krankenversicherung der Ausschluss von Krankheiten, die vor dem Vertragsabschluss angetreten sind) durch solche Versicherungsbedingungen geltend gemacht. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, der in einer Ausschlussklausel aufgelistet wird, dann muss die Versicherungsgesellschaft gar nichts oder nur einen Teil der Versicherungsprämie zahlen.

Darüber hinaus wird in Ausschlussklauseln das Erheben von zusätzlichen Gebühren reguliert, sowie der Prozentsatz einer eventuellen Selbstbeteiligung.

Wir von tarifplus24.com, empfehlen Ihnen den Faktor "Ausschlussklausel" nicht zu unterschätzen und diese gewissenhaft zu prüfen, denn viele unfaire Versicherungen verstecken sämtliche Fallen in den Randbestimmungen.

Nur von neutralen Versicherungsexperten,  bekommen Sie eine unabhängige und umfassende Beratung. Lassen Sie sich genau die unterschiedlichen Ausschlussklauseln aufklären und welche Folgen für Sie im konkreten Fall dadurch entstehen können.


Wie hoch soll die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) hängt von der Höhe Ihrer durchschnittlichen monatlichen Ausgaben ab. Summieren Sie zuerst die Einkünfte, die Ihnen bleiben, wenn Sie Ihrer bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen könnten – Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Einkünfte des Partners und sonstige Einkünfte. Wenn Sie die Summe dieser Erträge von Ihrem bisherigen Einkommen abziehen, erhalten Sie die Versorgungslücke, die mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden muss. Eine höhere Summe als die Versorgungslücke zu versichern ist sicherlich sinnvoll. Bei einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit können die monatlichen Ausgaben ins Unermessliche steigen – Medikamente, Pflege, mehr Freizeit usw. Sie sollten jedoch bedenken, dass eine höhere Rente auch höhere Beiträge mit sich bringt.

Sie sollten unbedingt beachten, dass für die BU-Rente weiterhin Steuer und Krankenversicherungsbeiträge fällig sind. Die BU-Rente deckt nur den Zeitraum bis zum Eintritt in die reguläre Rente im 60., beziehungsweise im 65. Lebensjahr ab. Innerhalb dieses Zeitraums besteht ein Inflationsrisiko, das nicht unterschätzt werden darf. Viele Versicherungen bieten daher eine aktive BU-Rente an. Die Versicherungsrente wird dann jährlich an die Inflation angepasst.

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Was sollten Sie für eine unproblematische Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung beachten?

Für eine unproblematische Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

Längere Abwesenheit (i.d.R. länger als 60 Tage) von Ihrem Haus müssen Sie unbedingt bei dem Versicherer melden. Wenn Sie einen längeren Urlaub machen oder sich auf eine Dienstreise begeben, sollten sie Ihre Abwesenheit der Versicherung mitteilen. Es kann zu einer Zahlungsverweigerung kommen, wenn Sie das nicht tun und in dieser Zeit ein Schaden entstehen sollte.

Jede eventuelle Erhöhung der Gefahr oder Wertsteigerung muss der Versicherung umgehend mitgeteilt werden. Selbst Baugerüste oder eine Bodenheizung stellen ein erhöhtes Risikoprofil dar und ein neuer Parkettboden wird von vielen Versicherern als eine Wertsteigerung betrachtet.

Die Rechnungen von besonders teuren Anschaffungen sollten Sie aufbewahren. Manche Versicherer verlangen auch Photos von den wertvollen Gegenständen. Diese sollten Sie am besten in einem Bankschließfach aufbewahren, denn bei einem Brand können sie zerstört werden.

Besonders wichtig bei der Hausratversicherung ist die genaue Festlegung der Versicherungssumme – diese muss dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen. Deshalb ist hier ein heikles Thema die Unterversicherung (siehe dazu Unterversicherungsverzicht). Ab einer bestimmten Pauschalsumme pro Quadratmeter (i.d.R. 500€ - 750€ pro m²) verzichten die Versicherer auf Abzüge wegen einer Unterversicherung im Schadensfall. Sie sollten aber trotzdem die Gefahr einer Unterversicherung möglichst vermeiden. Deshalb ersetzt auch die Versicherung mit dieser pauschalen Summe die genaue Auflistung des Gesamtbestandes Ihres Hausrats nicht. Wenn der Wert Ihres gesamten Hausrats die Höhe der versicherten Summe übersteigt, sollten Sie diese auf den korrekten Wert korrigieren. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie bei einem größeren Schaden gut und ausreichend abgesichert sind.


Worauf sollte man bei der Wahl der Kfz-Versicherung achten?

Natürlich sind die günstigen Monatsbeiträge ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der KFZ-Versicherung, aber auch nicht das einzige. Sie müssen unbedingt auch die Leistungen im Auge behalten. Damit Sie sicher sind, dass Sie eine effektive Police besitzen, sollten Sie vor allem eine Deckungssumme in maximaler Höhe vereinbaren, d.h. dass Sachschäden bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro ersetzt werden und Personenschäden mit bis zu 7,5 Mio. Euro versichert sind.

Eine wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes ist die sog. "Mallorca-Police". Diese sichert Sie dann ab, wenn Sie im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind. Die Deckungssumme, mit der die Mallorca-Police aufkommt, wird vorher mit dem Versicherer vereinbart. Suchen Sie nach Kfz-Versicherungen, die die "Mallorca-Police" als Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes ohne einen Aufpreis anbieten!

Sie sollten sich auch danach erkundigen, welcher Beitragssatz auf Sie nach einem eventuellen Unfall zukommen würde. Versicherungen folgen nämlich ganz unterschiedliche Prinzipien bei der Rückstufung in niedrigere Schadenfreiheitsklassen. Nicht allzu selten kommt es dazu, dass Sie nach einem Schadenfall so tief abrutschen können, dass Sie mehr als 10 Jahre brauchen, um in die alte Schadenfreiheitsklasse wieder eingestuft zu werden.

Fragen Sie auch nach den sog. Rabattrettern. Diese treten dann ein, wenn Sie nach jahrelanger Schadenfreiheit einen Unfall verursachen. Durch den Rabattretter würden Sie weiterhin die alten Beiträge zahlen, obwohl Sie mittlerweile in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden. Erst bei einem zweiten Unfall werden die Beiträge erhöht. Die Rabattretter gibt es allerdings erst ab der Schadenfreiheitsklasse 25!

Von den vielen Deckungserweiterungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden, stellt der Schutzbrief eine wirklich sinnvolle Option dar. Diese tritt bei Unfällen und Pannen ein, solange Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind. Der Schutzbrief übernimmt auch den Fahrzeugrücktransport, die Kosten für Pannenhilfe und für die Bergung des Autos. Von einem leistungsstarken Schutzbrief werden sogar die Kosten für Unterbringung und Rückholung von Kindern, für einen Mietwagen oder für den notwendigen Ersatzteileversand erstattet. Den Schutzbrief von der Versicherung brauchen Sie allerdings nur wenn Sie keinen Automobilclub-Schutzbrief besitzen, da die Leistungen identisch sind.

Nur nach einem unabhängigen Vergleich von Preisen und Leistungen der verschiedenen Anbieter können Sie sicher sein, dass Sie einen effektiven Schutz besitzen. Nutzen Sie jetzt den Vergleich von tarifplus24.com und überzeugen Sie sich, dass der effektive Versicherungsschutz nicht unbedingt teuer sein muss.



Was versteht man unter "außerordentliche Kündigung durch die Versicherung"?

Unter "außerordentliche Kündigung" versteht man das vorzeitige Lösen eines Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer. Dafür sollte aber ein besonderer Anlass vorliegen. In der juristischen Praxis gelten z.B. die folgenden Fälle als Grund für eine außerordentliche Kündigung: Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, Nichtzahlung der Prämien, Obliegenheitsverletzung nach Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer, vorsätzliche Täuschung und Fälschungen.

Vor allem bei Auto- und Unfallversicherungen kündigen die Gesellschaften auch die Verträge von Kunden auf, die zwei Versicherungsfälle gemeldet haben, also zwei Fälle, bei denen die Versicherung zahlen musste. Allerdings gilt diese Kündigung nicht als "außerordentlich", da das Recht auf vorzeitiges Lösen des Vertrags aus diesem Grund der Versicherungsgesellschaft zusteht. 

Was sollte man bei der Kündigung der Versicherung beachten?

Hier erläutern wir Ihnen, wie und wann Sie die einzelnen Versicherungstypen kündigen können.

Die allgemeine Regel lautet: Sachversicherungen können 3 Monate zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden, bei der Kfz-Versicherung - mind. 1 Monat zu der nächsten Hauptfälligkeit. Da es aber sehr viele Ausnahmen und Sonderregeln gibt, erläutern wir die Kündigungsfristen und -rechte für die gängigsten Versicherungen im Einzelnen.

Lebens- und Rentenversicherungen / Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Vertragsauflösung muss zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen, wobei die Kündigungsfrist 3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beträgt. Sie sollten allerdings beachten, dass vor allem bei den Lebensversicherungen sich die Kündigung eigentlich nie lohnt. Viel besser beraten sind Sie mit dem Verkauf der Police. Bei einem Verkauf bleibt der Todesfallschutz erhalten und Sie bekommen eine deutlich höhere Summe als bei der Kündigung.

Sie können sich auch direkt online ein Angebot für Ihre Lebensversicherung einholen.

Private Krankenversicherungen
Bei der privaten Krankenversicherung bestehen zwei Möglichkeiten – der regulären und der außerordentlichen Kündigung.

Bei der regulären Kündigung gelten je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Fristen – zum Ende des Kalender- oder des Versicherungsjahres. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Ihr außerordentliches Kündigungsrecht dürfen Sie nur bei einer Beitragsanpassung (egal ob die Prämie angehoben oder gesenkt wird) ausüben. Sie können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Informationsschreibens kündigen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang des Kündigungsbriefes bei der Versicherung.

KFZ-Versicherungen
Auch hier bestehen die Möglichkeiten der außerordentlichen und der regulären Kündigung.

Außerordentlich dürfen Sie den bestehenden Versicherungsvertrag in den folgenden Fällen auflösen:

bei einer Prämienanpassung. Die Kündigungsfrist wird hier auf einen Monat nach Eingang der Mitteilung festgelegt. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- und Regionalklassen ändert.

Nach einem Schadensfall. Der Wechsel der Versicherung muss innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens erfolgen.

Nach einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihre Versicherung ganz einfach kündigen. Die Anmeldung des Autos bei dem neuen Versicherer gilt automatisch als Kündigung des bestehenden Vertrags.

Regulär dürfen Sie die bestehende Kfz-Police bis spätestens einen Monat zur nächsten Hauptfälligkeit (zum Ende des Versicherungsjahres) beenden. Da in den meisten Fällen das Versicherungsjahr mit dem Anfang des Kalenderjahres übereinstimmt, sollte auch die Benachrichtigung zur Vertragsauflösung bis zum 30. November des jeweiligen Jahres (Datum des Poststempels ist maßgeblich) bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.

Unfallversicherungen
Unfallversicherungen können in der Regel nur zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei mehrjähriger Laufzeit kann der Vertrag nicht frühzeitig aufgelöst werden.

Spätestens drei Monate vor Ablauftermin muss die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Hausratversicherung / Haftpflichtversicherung / Rechtsschutzversicherungen
Auch hier gilt die Kündigungsfrist von jeweils drei Monaten vor dem Ablauftermin des Vertrages.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für Sie hier nach einem Schadenfall. Dieses gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherung den Schaden anerkannt und beglichen hat. 


Wo liegt der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter?

Die sog. Ausschließlichkeitsvetreter oder Versicherungsvertreter dürfen als Handelsvertreter nur die Produkte ihrer Gesellschaft verkaufen. Sie handeln ausschließlich im Interesse dieser einen Gesellschaft und als Auftraggeber und Weisungsbefugter gilt nur der Versicherer. Die Vertreter einer einzigen Gesellschaft werden auch Generalagenten, Bezirkskommissare, Direktionsbeauftragte, Hauptvertreter oder Versicherungsfachmann-/frau usw. genannt. Auch viele Banken haben in den letzten Jahren feste Verträge mit bestimmten Versicherungsgesellschaften geschlossen und handeln auch als Versicherungsvertreter für ein Unternehmen. Von einem Versicherungsvertreter können Sie in der Regel keine unabhängige Beratung erwarten. Als einzige Ausnahme hierbei gelten einige konzernunabhängige Banken.

Im Gegensatz dazu sind die Makler (auch Finanzdienstleister, Assekuranzmakler oder Versicherungsmakler genannt) an kein Versicherungsunternehmen gebunden und beraten den Kunden deshalb unabhängig und ungezwungen. Als Auftraggeber gilt ausschließlich der Kunde und seine kompetente und vollständige Beratung soll einzige Priorität sein. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers wird sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Der Makler muss kaufmännisch ausgebildet sein und darf nicht gleichzeitig als Versicherungsvertreter tätig sein. Ihre Beratung soll auch von der Provisionshöhe unabhängig erfolgen. Die Makler arbeiten in der Regel selbstständig oder im Auftrag von einem Finanzdienstleister.


Wie werden die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung berechnet?

Vor allem sollte es klar sein, dass die zwei Versicherungsarten – gesetzlich und privat - nach zwei ganz unterschiedlichen Prinzipien funktionieren. Die Beiträge der gesetzlichen Kassen werden nach dem Einkommen jedes einzelnen Mitglieds berechnet.

Bei der privaten Krankenversicherung sieht es ganz anders aus. Die Beiträge werden hier nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter und dem allgemeinen Gesundheitsstand berechnet. Bevor Sie sich privat versichern dürfen, müssen Sie deshalb einen detaillierten Fragebogen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitsprofil ausfüllen. Manche Versicherungen veranlassen sogar einen umfassenden Gesundheits-Check, bevor Sie jemanden versichern.

Neben Faktoren wie Risikoprofil, Alter, Geschlecht, gesamtes Gesundheitsbild und etwaige Vorerkrankungen sind für die Beitragsberechnung auch die Wünsche des Neukunden von Belang. Leistungen wie Chefarztbehandlung, Unterbringung in Einbettzimmer und die freie Krankenhauswahl bringen auch höhere Beiträge mit sich.

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist es, dass man von den Beiträgen durch Selbstbeteiligung oder durch sparsame Verwendung des Gesundheitsangebotes sparen kann. Wenn Sie im Vorjahr nur selten zum Arzt gegangen sind, bekommen Sie einen Teil der Beiträge zurück.

Unser Tipp: Gerade weil die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht an das Einkommen gebunden sind, ist es besonders wichtig, dass man als Kranken-Vollversicherter zwischen 21 und 60 Jahren einen Zuschlag von 10% für die Altersbeitragssicherung zahlt. Damit wird auch gewährleistet, dass mit dem 65. Lebensalter die Beiträge stabil bleiben und nicht ins Unermessliche steigen.